Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg ist bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.frau-beruf.info.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- keine Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
- Videos ohne Untertitel
- Podcasts ohne Transkript
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.frau-beruf.info können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2020 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.03.2023 überprüft.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an:
Für Personen die Ihren dauerhaften Wohnsitz im Landkreis Heidenheim haben: Ansprechperson für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Heidenheim.
Für Personen die Ihren dauerhaften Wohnsitz im Ostalbkreis haben: Pressestelle des Landratsamts Ostalbkreis: pressestelle@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die kommunalen Behindertenbeauftragten/Ansprechpersonen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Ansprechpersonen im Landkreis Heidenheim und im Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.